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Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Unternehmen
Stand: 29. August 2026
1. Geltungsbereich, Vertragssprache
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten ausschließlich für Lieferungen und Leistungen der akkuteam Energietechnik GmbH, Theodor-Heuss-Straße 4, 37412 Herzberg am Harz ("akkuteam"), gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen (zusammen "Kunde"). Sie gelten nicht gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB.
1.2. Der Kunde bestätigt mit seiner Bestellung, dass er den Vertrag in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit schließt.
1.3. Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn akkuteam ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn akkuteam eine Lieferung oder Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
1.4. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Angebote, Vertragsschluss, Form
2.1 Produktdarstellungen
Produktdarstellungen, insbesondere im Online-Shop, in Katalogen, Preislisten, Angeboten oder Produktauslagen, sind unverbindlich und stellen kein Angebot zum Vertragsschluss dar, sondern eine Aufforderung an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
2.2 Bestellungen per Telefon oder E-Mail
Bestellungen oder Anfragen des Kunden per Telefon oder E-Mail stellen noch kein Angebot zum Vertragsschluss dar. akkuteam kann dem Kunden ein gesondertes Angebot per E-Mail übersenden. Ein Vertrag kommt ausschließlich mit Zugang der Annahmeerklärung des Kunden bei akkuteam zustande. Die Annahmeerklärung ist in Textform abzugeben. Eine im Einzelfall im Angebot genannte Bindungsfrist bleibt maßgeblich.
2.3 Bestellungen im Online-Shop
Der Kunde kann Waren im Online-Shop auswählen, in den Warenkorb legen und nach Prüfung und Korrektur seiner Eingaben über die Schaltfläche "zahlungspflichtig bestellen" ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages abgeben. Die automatisierte Bestellbestätigung bestätigt lediglich den Eingang der Bestellung und stellt keine Annahme dar. Der Vertrag kommt ausschließlich durch die gesondert per E-Mail versandte Auftragsbestätigung von akkuteam zustande.
2.4 Vertragstext und Vertragsinhalt
akkuteam speichert den Vertragstext nach Vertragsschluss. Der Vertragstext steht dem Kunden auf Anfrage zur Verfügung. Vertragsinhalt sind die Leistungen, die in der Auftragsbestätigung und den dort einbezogenen Unterlagen beschrieben sind. Individuelle Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2.5 Beschaffenheit und Garantien
Die geschuldete Beschaffenheit ergibt sich aus der Auftragsbestätigung, den darin einbezogenen Produktspezifikationen und den ausdrücklich getroffenen Vereinbarungen. Angaben zur Beschaffenheit, Haltbarkeit oder Leistung begründen nur dann eine Garantie, wenn sie ausdrücklich als Garantie bezeichnet wurden. Herstellergarantien Dritter werden durch diese AGB weder begründet noch eingeschränkt.
2.6 Form
Änderungen, Ergänzungen und die einvernehmliche Aufhebung eines Vertrages sollen zu Beweiszwecken in Textform festgehalten werden. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang.
3. Preise, Zuschläge, Aufrechnung und Zurückbehaltung
3.1 Preise
Soweit Preise nicht ausdrücklich als Bruttopreise ausgewiesen sind, verstehen sie sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer sowie zuzüglich Verpackungs-, Versand-, Transport- und sonstiger Nebenkosten. Im Online-Shop gelten die bei Abgabe der Bestellung angezeigten Preise und Preisbestandteile. Dies gilt auch, wenn einem freigeschalteten Firmenkunden Nettopreise angezeigt werden.
3.2 Mindestbestellwert
Bestellungen im Online-Shop sind ab einem Warenwert von 25,00 EUR brutto möglich. Versandkosten und sonstige Zuschläge zählen nicht zum Mindestbestellwert.
3.3 Mindermengenzuschlag
Bei Online-Bestellungen mit einem Warenwert von weniger als 120,00 EUR brutto erhebt akkuteam einen Mindermengenzuschlag. Dieser beträgt 14,95 EUR brutto. Maßgeblich sind der im Warenkorb und im Bestellprozess ausgewiesene Warenwert sowie der dort ausgewiesene Zuschlag; Versandkosten und sonstige Zuschläge werden bei der Ermittlung des Warenwerts nicht berücksichtigt.
3.4 Nebenkosten bei Leistungen vor Ort
Hat akkuteam Montage-, Aufstellungs-, Wartungs-, Reparatur- oder sonstige Leistungen beim Kunden übernommen, trägt der Kunde neben der vereinbarten Vergütung alle erforderlichen Nebenkosten, insbesondere Reise-, Übernachtungs-, Verpflegungs-, Warte- und Transportkosten.
3.5 Aufrechnung
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen aufrechnen. Dies gilt nicht für Gegenforderungen, die in einem engen synallagmatischen Verhältnis zu der Forderung von akkuteam stehen, insbesondere Mängelbeseitigungs- oder Fertigstellungsmehrkosten aus demselben Vertragsverhältnis.
3.6 Zurückbehaltung
Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
4. Zahlung, Fälligkeit, Verzug und Sicherheiten
4.1 Zahlungsmittel
Die für die jeweilige Bestellung verfügbaren Zahlungsmittel werden dem Kunden im Angebot oder im Bestellprozess angezeigt. Derzeit stehen im Online-Shop Vorkasse und, nach ausdrücklicher Freischaltung eines Firmenkontos durch akkuteam, Rechnungskauf zur Verfügung. PayPal, Mollie oder andere Zahlungsdienste gelten nur, wenn sie im konkreten Bestellprozess als Zahlungsmittel angeboten werden.
4.2 Vorkasse
Wählt der Kunde Vorkasse, ist der Rechnungsbetrag mit Zugang der Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig. akkuteam versendet die Ware oder beginnt die Leistungserbringung nach Zahlungseingang, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
4.3 Rechnungskauf
Beim Rechnungskauf ist der Rechnungsbetrag innerhalb von zehn Tagen nach Zugang einer prüffähigen Rechnung ohne Abzug zahlbar. Die Freischaltung des Rechnungskaufs steht im Ermessen von akkuteam und kann insbesondere von einer erfolgreichen Erstbestellung mit einer anderen Zahlungsart abhängig gemacht werden.
4.4 Zahlungsdienste
Wird die Zahlung über einen Zahlungsdienstleister abgewickelt, gelten ergänzend dessen Nutzungs- und Zahlungsbedingungen. Der Belastungszeitpunkt richtet sich nach dem vom Kunden gewählten Zahlungsweg.
4.5 Verzug
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften. akkuteam ist insbesondere berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie die Verzugspauschale nach § 288 Abs. 5 BGB zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Bei beiderseitigen Handelsgeschäften bleiben Ansprüche auf Fälligkeitszinsen nach §§ 352, 353 HGB unberührt.
4.6 Unsicherheitseinrede
Werden nach Vertragsschluss Umstände erkennbar, die die Gegenleistung des Kunden gefährden, ist akkuteam berechtigt, die eigene Leistung bis zur Bewirkung der Gegenleistung oder bis zur Leistung einer angemessenen Sicherheit zu verweigern. Nach erfolglosem Ablauf einer angemessenen Frist kann akkuteam vom Vertrag zurücktreten. Gesetzliche Rechte, insbesondere aus § 321 BGB, bleiben unberührt.
5. Erfüllungsvorbehalt, Außenwirtschaftsrecht
5.1. Die Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt, dass ihr keine nationalen, unionsrechtlichen oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts sowie keine Embargos, Sanktionen, Ausfuhr-, Einfuhr- oder sonstigen Genehmigungspflichten entgegenstehen.
5.2. Der Kunde stellt akkuteam die Informationen und Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung, die für die Prüfung, Ausfuhr, Verbringung, Einfuhr oder sonstige rechtmäßige Vertragsdurchführung erforderlich sind.
5.3. Verzögerungen infolge erforderlicher Genehmigungen oder Prüfungen nach Ziffer 5.1 hat akkuteam nicht zu vertreten. Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend. Stehen der Vertragserfüllung dauerhafte Hindernisse entgegen, ist akkuteam zum Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil berechtigt. Bereits erbrachte Gegenleistungen werden unverzüglich erstattet.
6. Lieferung, Teilleistungen und Leistungshindernisse
6.1 Liefergebiet
Über den Online-Shop liefert akkuteam derzeit nach Deutschland und Österreich. Lieferungen in die Schweiz sowie in andere Staaten erfolgen nur aufgrund einer ausdrücklichen individuellen Vereinbarung. Weltweite Projektgeschäfte, insbesondere Lieferungen, Montage-, Wartungs-, Reparatur- oder Prüflaborleistungen außerhalb des Shopgeschäfts, werden ausschließlich individuell vereinbart.
6.2 Leistungsort und Teillieferungen
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist oder sich aus der Natur der Leistung etwas anderes ergibt, ist Leistungsort der Sitz von akkuteam. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig, wenn sie dem Kunden zumutbar sind, für ihn innerhalb des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar bleiben, die Lieferung der restlichen Ware gesichert ist und dem Kunden dadurch kein erheblicher Mehraufwand oder keine zusätzlichen Kosten entstehen, es sei denn, akkuteam übernimmt diese Kosten.
6.3 Versand und Gefahrübergang
Bei vereinbartem Versand bestimmt akkuteam Versandart, Versandweg und Frachtführer, sofern der Kunde keine abweichende Weisung erteilt. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung geht mit Übergabe der Ware an den Spediteur, Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person auf den Kunden über. Dies gilt auch bei frachtfreier Lieferung. Auf Wunsch und Kosten des Kunden kann akkuteam eine Transportversicherung mindestens in Höhe des Rechnungswerts abschließen.
6.4 Mitwirkungspflichten
Vereinbarte Liefer- und Leistungsfristen setzen voraus, dass der Kunde seine Mitwirkungspflichten rechtzeitig erfüllt, insbesondere erforderliche Informationen und Unterlagen bereitstellt, Genehmigungen einholt, Zugang gewährt und fällige Zahlungen leistet. Bei schuldhafter Verzögerung durch den Kunden verlängern sich Fristen angemessen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche von akkuteam bleiben unberührt.
6.5 Höhere Gewalt und sonstige unverschuldete Hindernisse
Kann akkuteam Liefer- oder Leistungsfristen wegen höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, die akkuteam nicht zu vertreten hat, nicht einhalten, verlängern sich die Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Wiederanlaufzeit. Hierzu gehören insbesondere Krieg, Terrorakte, Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, hoheitliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe einschließlich Streik und Aussperrung sowie nicht von akkuteam zu vertretende Störungen bei Vorlieferanten. akkuteam wird den Kunden über Beginn und voraussichtliche Dauer der Behinderung unverzüglich informieren.
6.6 Selbstbelieferungsvorbehalt
Wird akkuteam von einem Vorlieferanten trotz eines mit der erforderlichen Sorgfalt abgeschlossenen kongruenten Deckungsgeschäfts nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig beliefert und hat akkuteam dies nicht zu vertreten, ist akkuteam zum Rücktritt vom betroffenen Vertragsteil berechtigt. akkuteam wird den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit informieren und bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
6.7 Rücktritt bei dauerhafter Behinderung
Dauert eine Behinderung nach Ziffer 6.5 an und ist ihr Ende nicht absehbar, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsteils vom Vertrag zurückzutreten. Gesetzliche Rücktritts- und Schadensersatzrechte bleiben unberührt.
6.8 Verzögerung durch akkuteam
Ist eine Verzögerung von akkuteam zu vertreten, hat der Kunde akkuteam eine angemessene Nachfrist zu setzen, soweit eine Fristsetzung nicht nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist.
7. Annahmeverzug
7.1. Nimmt der Kunde die Ware nicht ab oder verzögert sich Versand, Zustellung, Leistungsbeginn oder Leistungserbringung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist akkuteam berechtigt, Ersatz des hierdurch entstehenden Schadens einschließlich angemessener Lager-, Warte- und Transportkosten zu verlangen. Gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
7.2. Die Gefahr geht spätestens mit Eintritt des Annahmeverzugs auf den Kunden über.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung bestehenden Ansprüche Eigentum von akkuteam ("Vorbehaltsware").
8.2. Be- oder verarbeitet der Kunde Vorbehaltsware, erfolgt dies für akkuteam als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne dass akkuteam hieraus verpflichtet wird. Die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt als Vorbehaltsware. Bei Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit Sachen Dritter erwirbt akkuteam Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Wert der anderen Sachen im Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
8.3. Der Kunde darf Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterveräußern, sofern er nicht in Zahlungsverzug ist. Er hat seinen Abnehmern gegenüber einen Eigentumsvorbehalt in Höhe der offenen Forderung von akkuteam vorzubehalten. Der Kunde tritt akkuteam bereits jetzt die Forderungen aus der Weiterveräußerung in Höhe des Rechnungswerts der jeweils weiterveräußerten Vorbehaltsware einschließlich Umsatzsteuer ab. akkuteam nimmt die Abtretung an.
8.4. Der Kunde ist bis auf Widerruf berechtigt, die abgetretenen Forderungen im eigenen Namen für Rechnung von akkuteam einzuziehen. akkuteam kann die Einziehungsermächtigung widerrufen, wenn der Kunde seine Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß erfüllt, Zahlungsschwierigkeiten eintreten oder die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen beantragt wird. In diesem Fall hat der Kunde akkuteam die Schuldner der abgetretenen Forderungen mitzuteilen sowie die zur Einziehung erforderlichen Informationen und Unterlagen zu übergeben. akkuteam ist berechtigt, die Abtretung offenzulegen.
8.5. Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts sind Verpfändungen und Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware unzulässig. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde akkuteam unverzüglich mitzuteilen und akkuteam alle zur Rechtsverfolgung erforderlichen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
8.6. Übersteigt der realisierbare Wert der für akkuteam bestehenden Sicherheiten die offenen Forderungen von akkuteam um mehr als 10 Prozent, wird akkuteam auf Verlangen des Kunden nach Wahl von akkuteam Sicherheiten freigeben.
8.7. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn akkuteam diesen zuvor ausdrücklich in Textform erklärt.
9. Besondere Regelungen für Leistungen vor Ort
9.1. Diese Ziffer gilt für Montage-, Aufstellungs-, Wartungs-, Reparatur- und sonstige Leistungen vor Ort, soweit akkuteam diese ausdrücklich vertraglich übernommen hat.
9.2. Der Kunde stellt auf eigene Kosten rechtzeitig alle zur Durchführung der Leistung erforderlichen Voraussetzungen bereit. Hierzu gehören insbesondere erforderliche Erd-, Bau- und sonstige Nebenarbeiten, Fach- und Hilfskräfte, Baustoffe und Werkzeuge, Gerüste, Hebebühnen, Hebezeuge, Vorrichtungen und Betriebsstoffe sowie Zugang, Wasser, Strom, Beleuchtung, Heizung, angemessene Arbeits- und Lagerräume, Sanitäranlagen und die am Leistungsort erforderlichen Schutzvorkehrungen.
9.3. Der Kunde informiert akkuteam vor Leistungsbeginn vollständig über ihm bekannte Versorgungsleitungen, statische Gegebenheiten, Gefahrenquellen und sonstige für die Durchführung erhebliche Umstände. Er stellt erforderliche Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung und führt notwendige Vorarbeiten so aus, dass akkuteam die Leistung zum vereinbarten Termin aufnehmen und durchführen kann.
9.4. Verzögern sich Leistungen aus einem vom Kunden zu vertretenden Grund, trägt der Kunde die angemessenen Kosten für Wartezeiten sowie zusätzliche Reise-, Transport- und sonstige Mehrkosten.
9.5. Der Kunde bestätigt akkuteam auf Verlangen mindestens wöchentlich die Dauer der von akkuteam vor Ort erbrachten Arbeitszeiten.
9.6 Abnahme bei Werkleistungen
Soweit eine Werkleistung geschuldet ist, hat der Kunde die abnahmereife Leistung unverzüglich abzunehmen. akkuteam kann dem Kunden nach Fertigstellung eine angemessene Frist von zwei Wochen zur Abnahme setzen. Verweigert der Kunde die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Benennung mindestens eines Mangels, gilt die Leistung als abgenommen. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Das Recht des Kunden, bei Abnahme bekannte Mängel vorzubehalten, bleibt unberührt.
10. Rechte des Kunden bei Mängeln
10.1. Ist eine Lieferung oder Leistung bei Gefahrübergang beziehungsweise bei Abnahme mangelhaft, ist akkuteam zunächst zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung steht akkuteam zu. akkuteam kann die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, soweit sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
10.2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist sie unmöglich oder dem Kunden unzumutbar, verweigert akkuteam sie ernsthaft und endgültig oder verstreicht eine vom Kunden gesetzte angemessene Frist zur Nacherfüllung erfolglos, stehen dem Kunden die gesetzlichen Rechte auf Minderung oder Rücktritt sowie nach Maßgabe von Ziffer 14 Schadens- und Aufwendungsersatz zu.
10.3. Der Rücktritt wegen einer unerheblichen Pflichtverletzung ist ausgeschlossen.
10.4. Keine Mängel sind natürlicher Verschleiß sowie Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Behandlung, Lagerung, Inbetriebnahme, Montage oder Wartung, durch Nichtbeachtung der Betriebs-, Lade- oder Wartungsanleitung, durch Überbeanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel oder durch chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse entstehen, soweit akkuteam diese Umstände nicht zu vertreten hat. Bei unsachgemäßen Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten des Kunden oder eines Dritten bestehen keine Mängelansprüche für die hieraus entstehenden Folgen.
10.5. Ansprüche aus einer Herstellergarantie bleiben unberührt.
10.6. Für Verjährung, Schadens- und Aufwendungsersatz gelten im Übrigen die Regelungen in Ziffer 14.
11. Untersuchungs- und Rügepflicht
11.1. Ist der Kauf für beide Teile ein Handelsgeschäft, hat der Kunde die Ware unverzüglich nach Ablieferung, soweit dies nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist, zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich in Textform anzuzeigen. Zeigt sich später ein verdeckter Mangel, ist er unverzüglich nach Entdeckung anzuzeigen. Im Übrigen gilt § 377 HGB.
11.2. Nimmt der Kunde eine mangelhafte Lieferung oder Leistung in Kenntnis des Mangels an oder ab, stehen ihm die hieraus folgenden Rechte nur zu, wenn er sich diese bei Annahme oder Abnahme ausdrücklich in Textform vorbehält.
12. Gewerbliche Schutzrechte
12.1. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, schuldet akkuteam die Freiheit der gelieferten Waren und Leistungen von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter nur für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
12.2. Erhebt ein Dritter gegenüber dem Kunden berechtigte Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten, wird akkuteam nach eigener Wahl ein Nutzungsrecht erwirken, die Lieferung oder Leistung so ändern, dass keine Schutzrechtsverletzung mehr besteht, oder die Lieferung oder Leistung austauschen. Ist dies für akkuteam oder den Kunden nicht zu angemessenen Bedingungen möglich, stehen dem Kunden die gesetzlichen Minderungs- oder Rücktrittsrechte zu.
12.3. Die Verpflichtungen nach Ziffer 12.2 bestehen nur, wenn der Kunde akkuteam über geltend gemachte Ansprüche eines Dritten unverzüglich in Textform informiert, die behauptete Verletzung nicht anerkennt und akkuteam alle Abwehrmaßnahmen und Vergleichsverhandlungen vorbehalten bleiben. Stellt der Kunde die Nutzung der Lieferung oder Leistung ein, wird er den Dritten darauf hinweisen, dass hierin kein Anerkenntnis liegt.
12.4. Die Verpflichtungen nach Ziffer 12.2 bestehen nicht, soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung zu vertreten hat oder diese durch besondere Vorgaben des Kunden oder durch eine von akkuteam nicht vorhersehbare Nutzung der Lieferung oder Leistung verursacht wurde.
12.5. Für Verjährung und Schadensersatzansprüche gilt Ziffer 14.
13. Urheberrechte und Vertraulichkeit
13.1. An Kostenvoranschlägen, Angeboten, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen ("Unterlagen") behält sich akkuteam Eigentums- und urheberrechtliche Verwertungsrechte vor.
13.2. Die Unterlagen sowie die im Zusammenhang mit Angeboten und Bestellungen stehenden Informationen sind vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nur mit vorheriger Zustimmung von akkuteam zugänglich gemacht werden. Die Verpflichtung besteht nur, solange und soweit die Informationen nicht offenkundig sind. Nicht vertraulich sind Informationen, die
- der Öffentlichkeit allgemein bekannt sind oder werden, ohne dass dies auf einer Pflichtverletzung des Kunden beruht;
- dem Kunden vor Offenlegung durch akkuteam nachweislich bekannt waren;
- dem Kunden von einem Dritten rechtmäßig und ohne Geheimhaltungspflicht überlassen wurden; oder
- vom Kunden unabhängig und ohne Verwendung vertraulicher Informationen von akkuteam entwickelt wurden.
13.3. Verstößt der Kunde gegen Ziffer 13.2, kann akkuteam für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine angemessene Vertragsstrafe verlangen. Die Höhe der Vertragsstrafe bestimmt akkuteam nach billigem Ermessen; sie ist auf Antrag des Kunden durch das zuständige Gericht überprüfbar. Weitergehende Schadensersatzansprüche von akkuteam bleiben unberührt. Eine gezahlte Vertragsstrafe wird auf einen Schadensersatzanspruch wegen desselben Verstoßes angerechnet.
13.4. akkuteam behandelt Informationen und Unterlagen des Kunden vertraulich, soweit diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet sind oder ihre Vertraulichkeit offenkundig ist. Ziffer 13.2 Satz 2 und 3 gilt entsprechend.
14. Verjährung und Haftung
14.1. Mängelansprüche des Kunden sowie hierauf gestützte Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn, soweit sich aus den nachfolgenden Regelungen nichts anderes ergibt. Für Rücktritt und Minderung gilt § 218 BGB.
14.2. Für Mängel an Bauwerken, für Mängel an Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden sind und dessen Mangelhaftigkeit verursacht haben, sowie für Werkleistungen an Bauwerken gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.3. Die Verkürzung nach Ziffer 14.1 gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie, Ansprüchen wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, grob fahrlässig verursachten Schäden, Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz, Rückgriffsansprüchen nach §§ 445a, 445b und 478 BGB sowie in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB. In diesen Fällen gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
14.4. akkuteam haftet nach den gesetzlichen Vorschriften bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
14.5. Bei leicht fahrlässiger Verursachung ist die Haftung von akkuteam, ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen auf den vorhersehbaren, vertragstypisch eintretenden Schaden begrenzt.
14.6. Ein Schadensersatz statt der ganzen Leistung ist ausgeschlossen, wenn die Pflichtverletzung unerheblich ist. Im Übrigen bleiben die gesetzlichen Ansprüche des Kunden wegen eines Mangels unberührt.
14.7. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
15. Rücknahme und Entsorgung
15.1. Soweit akkuteam nach dem Batterierecht, dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz, dem Verpackungsgesetz oder sonstigem zwingendem Recht zur Rücknahme, Entsorgung oder Information verpflichtet ist, gelten ergänzend die auf der Website von akkuteam veröffentlichten Rücknahme- und Entsorgungshinweise.
15.2. Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Parteien, dass der Kunde die von akkuteam gelieferten Batterien, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Verpackungen nach Gebrauch auf eigene Kosten ordnungsgemäß entsorgt, soweit er sie nicht an akkuteam zurückgibt.
15.3. Veräußert der Kunde die Ware weiter, stellt er sicher, dass die ihn als Vertreiber treffenden gesetzlichen Informations- und Rücknahmepflichten gegenüber seinen Abnehmern erfüllt werden.
16. Datenschutz
16.1. akkuteam verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden und seiner Ansprechpartner nach den Vorschriften der Datenschutz-Grundverordnung und des Bundesdatenschutzgesetzes, insbesondere zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses.
16.2. Die Informationen nach Art. 13 und Art. 14 DSGVO stellt akkuteam in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf ihrer Website bereit.
16.3. Übermittelt der Kunde akkuteam personenbezogene Daten Dritter, insbesondere von Beschäftigten oder Ansprechpartnern, stellt er sicher, dass die betroffenen Personen nach Art. 14 DSGVO informiert werden.
17. Gerichtsstand und anwendbares Recht
17.1. Ist der Kunde Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher, auch internationaler, Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis Herzberg am Harz. akkuteam ist daneben berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere über ausschließliche Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
17.2. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und akkuteam gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und unter Ausschluss des deutschen internationalen Privatrechts, soweit dieses zur Anwendung eines anderen Rechts führen würde.
18. Sonstiges
18.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.
18.2. Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung von akkuteam in Textform auf Dritte übertragen. § 354a HGB bleibt unberührt.